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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | 'Feuerwehr' fährt Werbung für NPD | 39 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 584666 | ||
Datum | 29.09.2009 11:38 MSG-Nr: [ 584666 ] | 11050 x gelesen | ||
Was schreibt man da rein? Wie unterscheidet man gute und schlechte Nutzer? Warum sollte eine nicht- verbotene Partei solch ein Fahrzeug nicht nutzen dürfen, wenn zB eine Brauerei das darf. Wie untersagt man einer Brauerei das? Wie untersagt man das für ein Sammlerfahrzeug, das einen Sponsorenaufkleber trägt. Man könnte über Verwechslungsgefahr argumentieren... Dazu müsste man aber auch ein einheitliches Bild festlegen. Was sagt der Handwerker, der schon länger auf seinen Autos mit blauer Bauchbinde rumfährt und jetzt wg der aktuellen Farbschemen bei der Polizei jetzt verwechselt werden könnte. Mir bereitet das auch Unbehagen, nur wäre das wieder eine komplizierte und ausufernde Vorschrift. Davon haben wir so wenig... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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