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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | 'Feuerwehr' fährt Werbung für NPD | 39 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 584207 | ||
Datum | 26.09.2009 12:51 MSG-Nr: [ 584207 ] | 12142 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Weiterhin darf ein als Oldtimer zugelassenes Ex-Einsatzfahrzeug _nicht_ beliebig (und schon garnicht für Werbezwecke) verändert werden. wie kommst Du da drauf? Für ältere Zulassungen ist das i.d.R. sowieso noch viel toleranter ausgelegt. Für neuere seit ein paar Jahren: Die "H"-Regelungen werden höchst unterschiedlich ausgelegt - und die "Beibehaltung" der Fw-Aufbauten dafür sind offensichtlich nicht zwingend. Auch der erforderliche Rückbau für "ohne Ausnahmegenehmigung" unterscheidet sich je nach TÜV, Bundesland und Zulassungsstelle erheblich. Insofern kannst Du ein ex-Einsatzfahrzeug mit oder ohne H-Kennzeichen problemlos erwerben/zulassen und wie es beliebt nutzen, solange die SoSi-Anlage demontiert ist. Wenn Du Dir dazu dann blaue Holzbalken aufs Dach nagelst ist das m.W. nach wie vor nicht verboten. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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