Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | 'Feuerwehr' fährt Werbung für NPD | 39 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 584173 |
Datum | 26.09.2009 09:25 MSG-Nr: [ 584173 ] | 12423 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Geschrieben von Paul BohlenMal ne Frage an die Juristen im Forum: könnte man das unterbinden mit der Richtung, das hier der Anschein erweckt wird, eine öffentliche Organisation steht hinter der Kampagne (bei einer "normalen" Firma würde ich übers UWG argumentieren, geht bei Parteien eher nicht)?
Und wie willst du das dann bei Werk- oder Betriebsfeuerwehren regeln?
Apropos: Auch eine NPD oder PDS-Zentrale könnten sich ja eine WF oder BtF einrichten... *duckundrenn*
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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| 25.09.2009 22:44 |
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Marc7el 7N., Windhagen |
| 25.09.2009 23:01 |
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Jako7b T7., Bischheim |
| 26.09.2009 09:09 |
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Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar |
| 26.09.2009 09:25 |
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., Bad Hersfeld |
| 26.09.2009 10:29 |
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Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar | |