Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
zurück
|
Thema | 'Feuerwehr' fährt Werbung für NPD | 39 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 584162 |
Datum | 26.09.2009 00:15 MSG-Nr: [ 584162 ] | 12703 x gelesen |
Mahlzeit!
Geschrieben von Philipp SimonAnsonsten sicher auch wieder ein interessantes Thema für den Bereich "Recht" - Staatsrecht, Parteienrecht, Verfassungsrecht.
Eher Straßenverkehrsrecht:
Es darf ja eben _nicht_ jeder ein ausgemustertes Einsatzfahrzeug weiterbetreiben.
Weiterhin darf ein als Oldtimer zugelassenes Ex-Einsatzfahrzeug _nicht_ beliebig (und schon garnicht für Werbezwecke) verändert werden.
Da das Kennzeichen auf dem Bild geschwärzt ist, kann man aber leider nicht die (vermeintliche) Rechtsgrundlage für die Teilnahme am Straßenverkehr erkennen.
Da aber laut dem Text die Polizei bei der Veranstaltung anwesend war, hätte man wohl bei offenkundigen Verstößen eingegriffen.
Demnach ist zu vermuten, dass diese Aktion zwar für die Feuerwehr ärgerlich, rechtlich aber nicht zu beanstanden war. (möglicherweise ist das Fahrzeug schon vor 1999 aus dem Fw-Dienst ausgeschieden, dann ist die Betriebserlaubnis nicht erloschen...).
Gruß,
Henning
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 25.09.2009 22:44 |
|
Marc7el 7N., Windhagen |
| 25.09.2009 23:01 |
|
Jako7b T7., Bischheim |
| 26.09.2009 09:09 |
|
Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar |
| 26.09.2009 09:25 |
|
., Bad Hersfeld |
| 26.09.2009 10:29 |
|
Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar | |