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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vergreift sich Ortsbrandmeister an Feuerwehrfrauen? | 33 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 584132 | ||
Datum | 25.09.2009 21:39 MSG-Nr: [ 584132 ] | 9674 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Katja Midunsky Es ist laut Zeitungsbericht keine sex. Nötigung, die Gewaltanwendung voraussetzt, nachgewiesen. Das "Grapschen" ansich dürfte festgestellt sein, kann nur aufgrund eines Verfahrenshindernisses nicht geahndet werden. trotzdem erfüllt es doch den Tatbestand der Beleidigung und ist damit (weil zu Lasten einer anderen Feuerwehrangehörigen) ein besonders schweres Dienstvergehen? (Oder sollte sich der Täter da mit einem "ich dachte, die findet das nicht so schlimm" aus dem Vorsatz herausreden können?) Mutiert das dann zum 'einfachen Dienstvergehen', wenn es nicht strafrechtlich geahndet wird? Geschrieben von Katja Midunsky Interessant und höchst bedenklich finde ich allerdings auch den Verdacht der Falschaussage, der da offenbar gegen Zeugen im Raume steht offensichtlich scheint es da auch kein ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein zu geben, wenn man sich mehr oder weniger offen zu gemeinsamen kriminellen Handlungen verabredet... Vermutlich hat die betroffene Kameradin schon gute Gründe gehabt, warum sie keinen Strafantrag gestellt hat. Gruß, Henning | ||||
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