Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | EH im Bahnverkehr | 43 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 G.8, Kurort Berggießhübel / Sachsen | 584057 |
Datum | 25.09.2009 14:05 MSG-Nr: [ 584057 ] | 10460 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Erste Hilfe
2. Ersthelfer
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
Massenanfall von Verletzten
Hallo Sven,
Geschrieben von Sven Walbrecht...die Spielregel heißt: RA darf.......
Die Spielregel der Bahn für diesen Koffer, so wie ich Sie kenne hieß: Koffer nur für den Arzt.
Ob sinnvoll oder nicht. Auch ich als KP (Anästhesie) würde Ihn mir einfordern.
Geschrieben von Sven WalbrechtWarum soll ich ihm das rausgeben....mein Kollege und ich sind ja da......"Rettung naht" :-)))
...und da brauche ich nix an andere rausgeben.
Weil er z.B. sagt, er sei Arzt....und meint, er müsse mehr als Ihr tun
(Übertragen: Zugbegleiter leistet EH, Ihr könnt mehr...)
Geschrieben von Sven Walbrechtund der "Zivilist" gibt sich als RA zu erkennen
...und genau liegt wohl das Problem: Woher weiss der Zugbegleiter, wer Fachpersonal ist?
Arzt ist für den Laien für den Laien ein Schlagwort.
Auch wenn ein RA i.d.R. mehr von Notfallmedizin als ein Psychiater oder Augenarzt weiss.
Wohlgemerkt zu allem, was ich bisher schrieb:
Je zeitiger und je umfassender geholfen wird, ist besser,
aber der Zugbegleiter gibt rezeptpflichtige AM raus,
und dafür muss es eine grundlegende Regelung über die Nutzung geben.
Um mehr geht es mir nicht,
nicht um den Sauerstoff, welche Glucose sinnvoller ist...
Du lässt doch im Regelfall als LRA und mit MPG-Ausbildung keinen Praktikanten
an einem nicht eingewiesenen Gerät arbeiten, was bei einem MANV passiert, steht auf auf einem anderen Blatt.
Michael
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