Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | EH im Bahnverkehr | 43 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 584054 |
Datum | 25.09.2009 13:39 MSG-Nr: [ 584054 ] | 10404 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Sven WalbrechtIch kann mir persönlich auch nicht vorstellen, das die Bahn diese Schlagzeilen in der Zeitung lesen möchte: "Pat. verstarb, weil Zugbegleiter einem RA den Notfallkoffer (Medikamente) nicht gegeben hat.....
Eben darum wird dich niemand um einen beweis bitten ob du auch Arzt bist. Wenn du das Zeug benutzen kannst, dann mach es.
Gruß Alex
Das ist meine persönliche Meinung!
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