Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | EH im Bahnverkehr | 43 Beiträge |
Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 584036 |
Datum | 25.09.2009 12:00 MSG-Nr: [ 584036 ] | 10559 x gelesen |
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
keine operative sondern eine administrative (QM, Planung ect.) Funktion!
Aber die meisten ÄLRD sind auch Mitglied der LNA-Gruppe.
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
keine operative sondern eine administrative (QM, Planung ect.) Funktion!
Aber die meisten ÄLRD sind auch Mitglied der LNA-Gruppe.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Michael GröbeM.W. regelt das immer noch der ÄLRD, was in seinem Bereich läuft.
Jau, hoffentlich haben die Bahnbediensteten immer schön ne Liste mit allen ÄLRD zur Hand, da wo der Zug gerade durch düst.
Geschrieben von Michael GröbeIm meinem Landkreis darf z.T. (weiss es nicht für alle Gebiete nach der Kreisreform)
der RA nicht mal in Eigenverantwortung einen Zugang legen.
....gehen wir mal wieder zurück in die 70er Jahre......Glückwunsch. Dann brauchen wir demnächst auch nicht mehr über ne 3 jährige Ausbildung zum RA diskutieren......
Zugang legen <---- NA (nach-) Alarmierung ne ganz klare Kiste.
Geschrieben von Michael GröbeUnd bei Glucose ist es Banane, ob G5 oder G40, sind alle Arzneimittel
nö, Banane is es nicht. Ganz klar ist es, wenn der Zug in ein paar min. irgendwo halten kann, brauche ich nicht zwingend nen Zugang zulegen und irgendwas zu spritzen. Bis ich meine Basis Maßnahmen gemacht habe, steht der Zug und die Rettung ist da...oder, die Rettung naht :-)))
Hat der Zug aber keine Möglichkeit zeitnah zu halten und die haben so'nen Koffer an Bord, dann werde ich auf jeden fall von den Medis gebrauch machen, die ich als RA im "Notfall" verabreichen darf und wo ich seit zig Jahren regelmäßig drauf geschult werde. Da kann der ÄLRD aus "Hinter Tupfingen" sich ruhig drüber aufregen und mich verklagen, oder wer weiß was. Natürlich, aber da sind wir uns ja im Klaren drüber, muß ne Indikation für die Medis vorliegen....das brauche ich ja wohl nicht extra zu betonen, genauso, wie die Alarmierung des NA.
Grüße, Sven
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