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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vergreift sich Ortsbrandmeister an Feuerwehrfrauen? | 33 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 584021 | ||
Datum | 25.09.2009 11:07 MSG-Nr: [ 584021 ] | 9949 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Mit stellt sich allerdings die Frage, warum die Geschädigten keinen Strafantrag gestellt oder die Antragsfrist verstreichen lassen habe. So hoch muss das Verfolgungsinteresse dann wohl doch nciht gewesen sein. ev. ist da Unwissenheit über juristische Dinge die Ursache. Als ich zum Ersten Mal Strafanzeige erstattet habe wusste ich das mit dem Strafantrag auch nicht. Erst als die Staatsanwaltschaft mich drauf aufmerksam gemacht hat habe ich diesen nachträglich gestellt. Inzwischen kenn ich mich da (leider) etwas besser aus. Der damalige Täter sitzt jetzt im Knast ;-) MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | ||||
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