Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Geringe Tagesalarmverfügbarkeit - Selbst schuld? | 49 Beiträge |
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 583986 |
Datum | 25.09.2009 08:13 MSG-Nr: [ 583986 ] | 9458 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Feuerwehrmann
Feuerwehrmann
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Lars TiedemannGeschrieben von NBrandSchG
"Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindeeinwohner sein."(Hervorhebung durch mich)
Meistens wird das mit einer Erst- und Zweitwohnsitzregelung so ausgelegt, dass der FM eben Gemeindeeinwohner ist, jedenfalls auf dem Papier. Ob und wie weit sich die Kommunen damit einen Gefallen tun sei dahingestellt.
Ich vermute (meine freie Meinung!) dass vielleicht die eine oder andere Kommune diese Regelung einfach nicht so eng sieht und nicht unbedingt darauf besteht. Jeder gewonnener FM für die eigene FF ist wieder ein Schritt weiter entfernt von Diskussionen um Zusammenlegungen, Schließungen etc.
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