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Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.

Regelt in NRW die Aufnahme und das Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst, sowie die Dienstgrade der Feuerwehrmitglieder.
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVergreift sich Ortsbrandmeister an Feuerwehrfrauen?33 Beiträge
AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 583980
Datum25.09.2009 02:03      MSG-Nr: [ 583980 ]10209 x gelesen
Infos:
  • 23.07.10 Göttingen: Ortsbrandmeister vergreift sich an Feuerwehrfrauen - Stadt trennt sich von Ortsbrandmeister
  • 11.10.09 Mädchen und Frauen bei der Freiwilligen Feuerwehr - Entwicklung von Leitlinien für Modellprojekte zur Förderung der Integration von Mädchen und Frauen in die Feuerwehr
  • 09.10.09 Freiwillige Feuerwehr Göttingen OT Geismar
  • 25.09.09 NDR 1 - Niedersachen - Regionale Tageszusammenfassung aus dem Studio Braunschweig [Radio]
  • 24.09.09 Anderer Belästigungsthread auf fw.de
  • 24.09.09 Feuerwehr Göttingen

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Also, das Verhängen von Disziplinarmaßnahmen nach § 19 LVO-FF NRW (akademische Überlegung) setzt ein Dienstvergehen (§20) voraus.

    In § 20 wird zwischen "einfachen" und "besonders schweren" Dienstvergehen unterschieden.

    Wenn der Angeklagte freigesprochen werden sollte, weil ihm die angeklagte Tat nicht nachzuweisen war (Gewaltanwendung) und er wegen einer anderen Tat (Beleidigung) nicht angeklagt war bzw. nicht mehr angeklagt werden kann, dann wird die Luft für ein besonders schweres Dienstvergehen schon dünn (siehe auch Art. 20 IV).

    Zudem sehe ich auch für ein einfaches Dienstvergehen kaum Raum, wenn in einem Strafverfahren ein Freispruch ergangen ist, insbesondere dann, wenn der Urteilsbegründung entnommen werden kann, dass dem Angeklagten die Tat nicht nachgewiesen werden konnte (was ja aufgrund der Informationslage im Bereich des Möglichen zu liegen scheint).

    In einer solchen Situation dann ein einfaches Dienstvergehen auf einer Faktenlage zu gründen, die strafrechtlich nicht mal mehr justitiabel ist halte ich zudem für bedenklich, nicht zuletzt aus systematischen Erwägungen heraus (der Sinn von Verjährungsregelungen ist ja u.a. Rechtsfrieden zu schaffen und den Abschluss von Angelegenheiten zu bewirken) und für einen Schuß, der aus Sicht des Dienstherren durchaus das poential hat nach hinten loszugehen.

    Insgesamt ist das sicher eine Situation in der der Aspekt "Feuerwehr" so weit in den Hintergrund getreten ist, dass man getrost mal das Rechtsamt konsultieren kann, bevor man da Entscheidungen trifft.


    GROWING OLDER IS MANDATORY.

    GROWING UP IS OPTIONAL.

    LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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     04.09.2009 22:25 ., Morbach
     04.09.2009 22:50 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.09.2009 08:36 Dirk7 G.7, Edewecht
     24.09.2009 12:56 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.09.2009 13:09 Tobi7as 7M., Stuttgart
     24.09.2009 13:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.09.2009 13:30 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     24.09.2009 13:42 ., Kirchheim unter Teck
     24.09.2009 14:17 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     24.09.2009 14:36 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     24.09.2009 14:56 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
     24.09.2009 14:58 ., Kirchheim unter Teck
     24.09.2009 15:10 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     24.09.2009 16:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     24.09.2009 17:30 Mart7in 7K., Welle
     24.09.2009 17:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     25.09.2009 02:03 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     25.09.2009 20:24 Katj7a R7., Köln
     25.09.2009 21:39 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     25.09.2009 23:21 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     26.09.2009 03:51 Bern7ade7tte7 S.7, Marxheim
     26.09.2009 07:23 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.09.2009 12:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.09.2009 10:38 Seba7sti7an 7H., Wuppertal
     25.09.2009 11:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.09.2009 21:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.09.2009 21:33 ., Kirchheim unter Teck
     25.09.2009 21:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     25.09.2009 21:42 ., Kirchheim unter Teck
     28.09.2009 05:53 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     02.10.2009 16:03 Onno7 E.7, Crawinkel & Halle(Saale)
     09.10.2009 13:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.10.2009 14:00 Andr7eas7 K.7, Magdeburg

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