Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Geringe Tagesalarmverfügbarkeit - Selbst schuld? | 49 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 583965 |
Datum | 24.09.2009 22:41 MSG-Nr: [ 583965 ] | 9672 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Jürgen RinghoferWie das innerhalb der Verwaltung funktioniert würde mich aber interessieren.
Auch hier wieder was aus meiner eigenen Erfahrung. Als ich in meiner "Zweitwehr" aufgenommen wurde habe ich sämtliche Lehrgangsunterlagen in Kopie dort abgegeben. Ich wurde nach dem LBKG RLP auch in meiner "Zweitwehr" verpflichtet, d.h. ich bin in beiden Standorten vollwertiger Angehöriger.
Lehrgänge kommen entweder von der einen oder der anderen Wehr, je nach örtlichem Bedarf.
Lehrgang Kreisausbilder von der einen, GAMSplus von der anderen Wehr. Unterlagen werden dann jeweils der anderen Verwaltung in Kopie gegeben. Bis dato haben beide Verwaltungen keinerlei Berührungspunkte untereinander.
Nächstes Beispiel: G26.3 steht an. Sachbearbeiter 1 ruft mich an, er hat das in seiner Liste gesehen.
"Machst du die bei uns oder in XXX" "In XXX, da bin ich flexibler." "OK, geht klar." Hätte ich das in der anderen Wehr machen wollen so wäre das auch kein Thema gewesen. Aus Verwaltungssicht sehe ich da keine Probleme und das haben wir im Vorfeld mehr als genau geprüft.
Ein anderer Kamerad sollte einen Lehrgang machen der eigentlich nicht in seiner Erstwehr zur Verfügung stand. Kurze Absprache zwischen den Wehrleitern wer ihn schickt und schon klappte das.
Eine Klärung im Vorfeld sollte natürlich erfolgen, aber so kritisch wie du sehe ich das nicht.
Gruß
ML
Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
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