Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Geringe Tagesalarmverfügbarkeit - Selbst schuld? | 49 Beiträge |
Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 583964 |
Datum | 24.09.2009 22:25 MSG-Nr: [ 583964 ] | 9770 x gelesen |
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Ich sehe die ganze Sache eher leidenschaftslos. Wenn ich tagsüber bei der Wehr mitfahren soll, muss ich auch eingekleidet sein. Sollte ich irgendwann einmal austreten (da Arbeitsplatzwechsel), gebe ich die gestellte Kleidung ab, damit diese wieder neu vergeben werden kann. Die Kleidung dürfte für mich ja nicht extra angefertigt worden sein, somit kann ein erneutes Vergeben problemlos möglich sein. Die Kosten für die Kleidung muss die Kommune/Gemeinde tragen und wenn sie das nicht tun will, dann muss sie das natürlich auch nicht. Ich muss ja auch nicht tagsüber "sonstwo" bei der Feuerwehr mitfahren. Rein Betriebswirtschaftlich spart sogar die Kommune Geld, wenn sie solche externen Feuerwehrleute mit Kleidung ausstattet, da diese Kameraden tagsüber verfügbar, fertig ausgebildet sind und ebenso keine HA eingestellt werden müssen.
VG
Kai
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