Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Geringe Tagesalarmverfügbarkeit - Selbst schuld? | 49 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 583916 |
Datum | 24.09.2009 18:08 MSG-Nr: [ 583916 ] | 10207 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Geschrieben von Achim Will
Ist es in Niedersachsen nicht so, dass laut Brandschutzgesetz, jemand nur in einer Feuerwehr tätig sein darf?
Also zumindest ist das "heimatgebunden":
Geschrieben von NBrandSchG
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindeeinwohner sein. (Hervorhebung durch mich)
In wievielen Feuerwehren der Gemeinde man gleichzeitig sein darf, steht da nicht...
Dennoch frage mich, wie es Kai schafft, in Niedersachsen in zwei Feuerwehren zu sein....
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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