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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vergreift sich Ortsbrandmeister an Feuerwehrfrauen? | 33 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8K., Welle / Niedersachsen | 583907 | ||
Datum | 24.09.2009 17:30 MSG-Nr: [ 583907 ] | 10137 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Henning Koch Der Freispruch bedeutet dann lediglich, dass er deswegen nicht bestraft wird, weil nicht (rechtzeitig) ein Strafantrag gestellt wurde. Ich lese aus dem Bericht heraus, dass er nicht wg. sexuelle Nötigung verurteilt werden kann, weill nicht zweifelsfrei festzustellen ist, dass er Gewalt angewendet hat. Mit besten Grüßen aus der Nordheide Martin (Jeder sollte eine Meinung haben; ich habe meine eigene) | ||||
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