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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geringe Tagesalarmverfügbarkeit - Selbst schuld? | 49 Beiträge | ||
Autor | Achi8m W8., Spahnharrenstätte / NS | 583894 | ||
Datum | 24.09.2009 16:08 MSG-Nr: [ 583894 ] | 11900 x gelesen | ||
Hallo! Ist es in Niedersachsen nicht so, dass laut Brandschutzgesetz, jemand nur in einer Feuerwehr tätig sein darf? Meine das mal irgendwo hier im Forum gelesen zu haben. Vielleicht liegt es daran. Ich werds später mal suchen. MkG A. W. Dies ist meine persönliche Meinung! www.feuerwehr-spahnharrenstaette.de | ||||
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