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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Lieferzeiten HLF 20/16 | 62 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 583693 | ||
Datum | 23.09.2009 11:29 MSG-Nr: [ 583693 ] | 12438 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Edelmann Glaubst du ein Aufbauhersteller verkauft dir ein Fahrgestell für lau? Keine Ahnung ob für lau. Aber bei uns war der Preis vom Aufbauer für das Fahrgestell genau in der Größemordnung, die auch unsere Preisrecherche vorher ergeben hat. Geschrieben von Thomas Edelmann Wenn das durch seine Bücher geht, muß er das Fahrgestell vorfinanzieren, er haftet für die Gewährleistung und er soll/muß auch was dran verdienen. Warum vorfinanzieren? Wir mußten das Fahrgestell nach Eingang beim Aufbauer bezahlen. Mit der Gewährleistung kenne ich mich nicht so aus. Aber wenn es ein Fahrgestellproblem geben soll dann wendet sich der GU (aufbauer) doch an seinen Lieferanten (Fahrgestelllieferant). Geschrieben von Thomas Edelmann Es kann natürlich sein, das bestimmte Aufbauer bei bestimmten Fahrgestellherstellern gute Konditionen bekommen, aber gegen das Angebot der örtlichen Niederlassung wo der Verkäufer auch noch gut mit der FF verbandelt ist kommt er garantiert nicht an. Siehe oben. Preisgleichheit vom Aufbauer und Händler vor Ort. Gruß Michael | ||||
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