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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | ÜD-Geräte in SDB gefordert... | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 583125 | ||
Datum | 18.09.2009 15:10 MSG-Nr: [ 583125 ] | 5702 x gelesen | ||
Hallo, bin gerade über ein Sicherheitsdatenblatt eines Kunststoffadditivs gestolpert. Unter Punkt 5 (Maßnahmen zur Brandbekämpfung) wird da folgendes gefordert: "Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden" Der Stoff an sich ist kein Gefahrgut... Sind jemand ähnliche (bzw. gleiche) Vorgaben bekannt, oder hat da einfach nur mal jemand was gelesen oder gehört und das gleich in ein SDB eingepflegt!? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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