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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 582978 | ||
Datum | 17.09.2009 16:57 MSG-Nr: [ 582978 ] | 26336 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Eric Martini Da sehe ich das Problem, das dadurch auch eine Verbindung zum Einsatzdienst bei Berufsfeuerwehren geschaffen wurde. Die Pensionsgrenze bei Hauptamtlichen Kräften könnte auch auf 65 Jahre angehoben werde. In den letzten 40 Jahren war die Altergrenze zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in der FF in BaWü schon immer 65 Jahre, das ist nicht neu. Zumindest bisher haben die BFs im Ländle diese Regelung noch nicht übernommen. Ist die Altersgrenze 60 Jahre bei der BF bundesweit geregelt ? Wenn ja, dann dürften Ländergrenze da nichts ändern; wenn nein, dann .... ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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