News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 582971 | ||
Datum | 17.09.2009 16:14 MSG-Nr: [ 582971 ] | 26409 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Geschrieben von Christian Fischer Der aktive Dienst Endet nach §12 (neu) Abs. 1 Nr. 4 mit Vollendeung des 65. Lebensjahrs. Da sehe ich das Problem, das dadurch auch eine Verbindung zum Einsatzdienst bei Berufsfeuerwehren geschaffen wurde. Die Pensionsgrenze bei Hauptamtlichen Kräften könnte auch auf 65 Jahre angehoben werde. Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|