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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer zahlt für Einsätze | 12 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 582913 | ||
Datum | 17.09.2009 10:02 MSG-Nr: [ 582913 ] | 4365 x gelesen | ||
Hallo, in RLP wird in diesen Fällen Kostenersatz vom Verursacher gefordert. Ist der Verursacher unklar, wird dieser von der Polizei ermittelt und dem Rathaus auf Nachfrage mitgeteilt. Die Kosten kann der Verursacher von seiner KFZ-Haftpflichtversicherung zurückholen. Dieses Verfahren hat sich seit vielen Jahren bewährt und ist durch ständige Rechtsprechung gefestigt. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | ||||
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