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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Großbrand Chemiefabrik und Armaturenfabrik in Iserlohn | 40 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 582222 | ||
Datum | 13.09.2009 11:37 MSG-Nr: [ 582222 ] | 10241 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer z.B. die Auflage bei der Lagerung von größeren Mengen Lagergut das brennbare Stoffe enthält (Gelbe Säcke, Pkw-Schrott,...) entsprechend kleine und baulich getrennte Einheiten zu bilden. Auffangwannen unter Tanks, Tanktassen, ganzer Betrieb entsprechend ausgelegt... Das Urteil wird m.E. sehr weitreichende Folgen für die Genehmigung solcher Betriebe haben. Die Folge wird sein, dass auch die umsiedeln - dahin wo es keine solche Auflagen gibt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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