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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G26 Untersuchung bei nach Umzug noch gültig? | 7 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 581829 | ||
Datum | 10.09.2009 15:09 MSG-Nr: [ 581829 ] | 2973 x gelesen | ||
Der Grundsatz G26 gilt unabhängig vom jeweiligen Bundesland. Wenn du einen entsprechenden Nachweis bei deiner neuen Wehr vorlegst, wird der auch anerkannt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | ||||
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