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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Sperren einer Ausstellung wird durch Feuerwehr vollzogen? | 12 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 581266 | ||
| Datum | 07.09.2009 21:45 MSG-Nr: [ 581266 ] | 4618 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef Mäschle Oder hat das damit zu tun, dass verbeamtete Berufsfeuerwehrleute rechtlich sauber auch so eine Funktion erhalten können / auf Anordnung ausführen müssen? Zunächst einmal waren es Beamte ? Wenn ja haben die ggfs. den Status einer Sonderordnungsbehörde, bzw. wurde der BF Aufgaben als Ordnungsbehörde übertragen ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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