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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sperren einer Ausstellung wird durch Feuerwehr vollzogen? | 12 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 581244 | ||
Datum | 07.09.2009 20:53 MSG-Nr: [ 581244 ] | 4878 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Ich gehe erstmal davon aus, dass hier der Oberbürgermeister als Genehmigungs- oder Ordnungsbehörde gehandelt hat und die Feuerwehr einfach nur als der ständig griffbereite "Handwerker" der Behörde mit der Umsetzung beauftragt wurde. Alternativ hätte "Der Oberbürgermeister" es ja persönlich, oder durch einen anderen Teil seiner stadtverwaltung (etwa Ordnungsamt) machen können. Eventuell auch die Polizei um Amtshilfe ersuchen. Allerdings ist die Feuerwehr ja auch "Der Oberbürgermeister" | ||||
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