Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Hilfe, Rettungsdienst, wer darf retten. | 45 Beiträge |
Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 580038 |
Datum | 01.09.2009 22:55 MSG-Nr: [ 580038 ] | 12830 x gelesen |
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Notarzteinsatzfahrzeug
Berufsfeuerwehr
Geschrieben von tobias domannBitte lest mal den Herzinfarkt:
Die Leitstelle schickt den ÄND, keinen NEF bei Herzinfarkt!
Hey, dann les Du bitte mal den Text richtig....ich habe ihn mal kopiert:
da bittet die Kooperative Regionalleitstelle den Ärztlichen Notdienst um Unterstützung: Verdacht auf Herzinfarkt. Es entscheiden Minuten über die Rettung, und da kommt es wie gerufen, dass Dr. Brandt Notärztin ist und zur genau richtigen Zeit nicht weit entfernt ist von der Wohnung der Patientin
....mehr muß ich wohl nicht dazu sagen, oder?
Außerdem ist es in einigen (vielen) Städten absolut üblich, dass der ÄND als Nef eingesetzt wird, WENN, das Fahrzeug mit RA und NA besetzt ist, WENN, das (z.B.) Städtische NEF im Einsatz ist, WENN, das Fahrzeug dementsprechend ausgerüstet ist.
Mir ist es Piefegal, was auf dem Ärmelabzeichen/Fahrzeugtüre steht, hauptsache dem Pat. wird schnell geholfen. Denk bitte auch mal drüber nach, das es sehr sehr viele Rettungsassistent gibt, ob bei der BF oder Hiogs, die nebenbei sich etwas Kohle verdienen und dann ggf. den ÄND fahren, oder meinst Du, wenn sie die andere "Uniform anhaben, dann RA's 3. Klasse sind?
Grüße, Sven
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