Rubrik | Rettungsdienst |
zurück
|
Thema | Hilfe, Rettungsdienst, wer darf retten. | 45 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 580032 |
Datum | 01.09.2009 22:46 MSG-Nr: [ 580032 ] | 12809 x gelesen |
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Tach, Post!
Geschrieben von tobias domannDie Leitstelle schickt den ÄND, keinen NEF bei Herzinfarkt!
Die Leitstelle hat - obwohl sie ja wohl Zugriff auf die NEF hat, ein ÄND-Fahrzeug geschickt, welches mit einer Anästhesistin und Notärztin und einem RA besetzt war.
Ich hätte ein Problem, wenn sie das nicht getan hätte.
Aber wo ist eigentlich dein Problem?
MkG,
Christi@n
-------------------------------------------------
Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|