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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungsdienstfortbildung NRW7 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen579940
Datum01.09.2009 18:04      MSG-Nr: [ 579940 ]2425 x gelesen

Geschrieben von Steffi HuberEs ist Aufgabe des Rettungsdienstträgers Vorgaben zu Fortbildungen zu erstellen bzw. Lehrgänge oder sonstige Aktivitäten anzuerkennen. Das wird je nach Kreis unterschiedlich gehandhabt.

Jain. Es gibt bzw. gab vorgaben vom Land, was zum Beispiel auf keinen Fall anerkannt werden kann.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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 01.09.2009 14:25 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.09.2009 16:08 Sven7 W.7, Hemer
 01.09.2009 18:03 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.09.2009 16:30 Stef7fi 7H., Langenfeld
 01.09.2009 18:04 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.09.2009 20:24 Stef7fi 7H., Langenfeld
 01.09.2009 21:27 Stef7an 7B., Alpen/Aachen

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