Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | AGT 2. Klasse | 29 Beiträge |
Autor | Fran8k 8M., Wuppertal / Sauerland / NRW | 579667 |
Datum | 31.08.2009 13:33 MSG-Nr: [ 579667 ] | 6030 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Gegenfrage, haben wir das nicht schon?
Ok vielleicht nicht überall, aber wenn man mal ehrlich ist, was ist denn die G26.3? Wie schon erwähnt, vornehmlich ist die für beruflich Betroffene entwickelt, die da Arbeiten, wo die AGW's den Grenzwert überschreiten (wie schon geschrieben: Beispiel Tankreinigung).
Zudem kann man mal ein paar Atemschutzkreisausbilder auf dem "Land" fragen, wie unterschiedlich der ein oder andere Arzt die Untersuchungsergebnisse interpretiert.
Dann kommt hinzu das bei der G.26.3 vorwiegend die Fitness der Grund der Verweigerung ist. Was ist denn mit Kraft? Es gibt taugliche Atemschtzgeräteträger denen mangels Kraft beim tragen von zwei Schlauchtragekörben geholfen werden muss. Was ist zwischen den drei Jahren tauglichkeitsbescheinigung? Gut sind schon die Feuerwehren, die eine "erliche" jährliche Belastungsstecke durchlaufen. Da haben schon mehrere Probleme mit der vollständig angelegten Ausrüstung und dem angeschlossenem Gerät auf dem Rücken als bei der eigentlichen G26.3.
Schöne Diskussionen treten auch bei der Stellung des Sicherheitstrupps auf. Da kommt man schon sehr schnell zur Unterteilung von Atemschutzgeräteträgern. Wer schon mal Realbrandausbildung als Sicherheitstrupp durchgeführt hat weiß was das wirklich heist. Da bin ich der Meinung das der Sicherheitstrupp (ich bezweifel das man in der Fläche, als GF aufm LF, großartig zwischen guten und weniger guten tauglichen Atemschutzgeräteträgern wählen kann) die ausschließliche Aufgabe hat den verunfallten zu finden, mitzuteilen wo der verunfallte sich befindet und gegebenenfals die Atemluftversorgung zu sichern. Mehr kann ich nicht jedem Trupp zutrauen, allerdings das muss jeder Trupp können. In der Zwischenzeit such ich mir als Einsatzleiter die gut ausgebildeten, sehr fitten und kräftigen tauglichen Atemschutzgeräteträger zusammen und schicke die zur eigentlichen Rettung hinterher. Wer da ein eigenes LF mit entsprechend Personal zur Verfügung hat (siehe Berlin) ganz toll, aber in der Fläche eher weniger vorhanden.
Wenn man sich dem ehrlich gegenübersteht bin ich der Meinung das es schon lange Unterscheidungen in erste Klasse und zweite Klasse gibt (oder wie man das auch immer nennen möchte). Ich bin froh über einen tauglichen Atemschutzgeräteträger und ich bin froh über 4 taugliche Geräteträger im LF Mannschaftsraum. Nur ich kenne auch die Grenzen des einzelnen, zumindest im groben. Und diese Grenzen nicht auf "G26.3 bestanden -> daher fit" bezogen, sondern auf z.B. Kraft oder sonstiges Können.
Unter dieser zwangsläufigen Unterscheidung nun auch noch reine Nachlöscharbeiten Trupps einzuführen ist nicht mehr durchführbar.
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| 30.08.2009 16:19 |
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., Stuttgart Nicht Atemschutztaugliche = nicht Aufnahme in Feuerwehr? |
| 30.08.2009 17:55 |
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Raim7on 7P., Stelle - Ashausen |
| 30.08.2009 17:59 |
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., Bad Hersfeld |
| 30.08.2009 18:04 |
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Raim7on 7P., Stelle - Ashausen |
| 30.08.2009 18:09 |
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., Bad Hersfeld |
| 30.08.2009 18:01 |
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., Bremervörde |
| 30.08.2009 18:08 |
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Raim7on 7P., Stelle - Ashausen |
| 30.08.2009 18:12 |
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., Bad Hersfeld |
| 30.08.2009 19:02 |
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., Bremervörde |
| 30.08.2009 18:06 |
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Jens7 F.7, Wernau |
| 30.08.2009 18:13 |
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Raim7on 7P., Stelle - Ashausen |
| 30.08.2009 18:17 |
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., Bad Hersfeld |
| 30.08.2009 18:21 |
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Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg |
| 30.08.2009 18:23 |
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., Bad Hersfeld |
| 30.08.2009 18:57 |
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Raim7on 7P., Stelle - Ashausen |
| 30.08.2009 19:03 |
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., Bad Hersfeld | |