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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Lüftereinsatz beim Brand von Strohballen | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 579212 | ||
Datum | 30.08.2009 09:17 MSG-Nr: [ 579212 ] | 3121 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andreas Kramer Was ich meinte ist, das man immer wieder von Bränden hört wo grössere Mengen Strohbasllen ja, hört man immer wieder, man hört auch immer wieder von nassem Heu, das eingelagert und, udn es wird trotzdem immer wieder gemacht... Geschrieben von Andreas Kramer Es müsste doch auch im Interesse der Bauern sein, wenn sie es verteilen. Es macht finanziell bestimmt einen Unterschied ob , wie in diesem Fall, über 1000 Ballen wegbrennen oder nur z.B. 200 St. Klar, es muss ja irgendwoher Ersatz beschafft werden... Ein Landwirt, der das schon mitgemacht hat, wird sicherlich irgendwie aufteilen, ein anderer nicht. Genauso wie Feuerwehren, bei denen es gebrannt hat recht schnell BMA im Gerätehaus haben, andere wieder nicht... Geschrieben von Andreas Kramer Wenn man dann noch zusätzlich liest, wo die Stapel sind(in Wald oder Gebäude nähe) dann kann man schon mal hektische Flecken bekommen. Gebäudenähe her seltener, eher Waldrand. Und warum? Damit sie so wenig wie möglich stören. Es will ja keiner aus seinem Fenster auf solch ein Strohballenlager schauen... Bei uns hat das ein Landwirt z.B. so gelagert: teilweise in einer offenen Halle und über der Halle befindet sich dieses Zelt, bis oben hn vollgepackt mit Strohballen. Und wir hatten bei einem anderen Landwirt 2002 diesen Fall... 120 Rundballen, hört sich nicht viel an, is aber Arbeit. Brennen lassen kam hier nicht in Frage, weil der Rauch in einen Nachbarort zog, und man dort teilweise sogar Sichtbehinderungen hatte, von der Geruchsbelästigung ganz zu schweigen. Übrigens: Gleicher Landwirt, gleiches Spiel 2004 und das ganze dann nochmal 2005. Hier allerdings bei allen 3 Fällen Brandstiftung... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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