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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schadensersatzpflicht bei Türöffnungen? | 32 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 578274 | ||
Datum | 26.08.2009 06:47 MSG-Nr: [ 578274 ] | 11112 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul Hansen wäre ich der Betroffene würde ich mich zunächst an die Feuerwehr wenden. Auch bei hier zitierter Rechtslage gilt immer noch der Grundsatz: Verhältnissmäßigkeit der Mittel. Richtig, da es aber anscheinend um erstmal um das Retten einer Person aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage gehandelt hat ist erstmal alles Verhältnismäßig. Das Leben geht immer vor Sachschaden, egal welcher Höhe. Und keine Feuerwehr ist verpflichtet spezielles Türöffnungswerkzeug vorzuhalten. Manche FFs sind besser ausgerüstet als so manche BF oder gar Schlüsseldienst. Und wennst zB nen bestimmten Schließzylinder einer Firma mit Ziehschutz hast, dann bringt dir kein Ziehfix oder Picker was. Dann kommt nur noch die gewaltsame Öffnung in Frage. | ||||
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