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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein | 7 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 578235 | ||
Datum | 25.08.2009 20:40 MSG-Nr: [ 578235 ] | 4311 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Jakob Theobald Es ist aber davon auszugehen, dass als Ergebnis der Beratungen Das wird ja immer wilder (und in diesem Punkt sogar schlechter als zu Klasse-3-Zeiten..). Dann weiss der frischgebackene Fw-C1-Fahrer also noch nichtmals, was er mit diesem "Schein" nun darf oder nicht. Geschweige denn, was er mit dem entsprechenden Auto dann darf oder nicht. Dummerweise kann man solche theoretischen Kenntnisse auch nicht durch learning by doing erwerben. Trotzdem wird er natürlich für alle Verstöße gegen die (ihm potentiell unbekannten) Vorschriften ganz regulär zur Rechenschaft gezogen werden (wenn er denn erwischt wird). Zumindestens auf die Prüfung sollte man IMNSHO nicht verzichten. Ob sich der Bewerber die Kenntnisse nun im eigenverantwortlichen Selbststudium, per organisiertem E-Learning oder in einer Feuerwehr-Ausbildungsveranstaltung aneignet ist ja im Grunde egal. Selbst für die Mofa-Prüfbescheinigung muss man eine theoretische Unterweisung und Prüfung absolvieren! Gruß, Henning | ||||
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