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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schadensersatzpflicht bei Türöffnungen? | 32 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 578148 | ||
Datum | 25.08.2009 14:38 MSG-Nr: [ 578148 ] | 11538 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul Hansen Auch bei hier zitierter Rechtslage gilt immer noch der Grundsatz: Verhältnissmäßigkeit der Mittel. Also ich weiß nicht woher hier alle wissen dass hier nicht Verhältnissmäßig gearbeitet wurde. Diverse Türöffnungsmethoden mögen für den Laien durchaus nach brutalem einschlagen aussehen, obwohl sie stand der Technik und sachgerecht angewendet sind. Bei allen Öffnungsmethoden die nicht gezielt das Schloss angreifen (diese Methoden hat u.a. auch nicht jede Feuerwehr, abgesehen davon funktioniert das auch nicht immer) wird immer der Rahmen in Mitleidenschaft gezogen. Immerhin rupft man mit gewalt den Riegel aus dem Gegenstück. Je nach Rahmen geht da mal mehr oder weniger kaputt. Gleiches gilt für die Wand. Aber es scheint ja in Mode zu sein, erstmal davon auszugehen, dass die Feuerwehrleute zu blöd sind :-| Geschrieben von Paul Hansen wäre ich der Betroffene würde ich mich zunächst an die Feuerwehr wenden. Auch bei hier zitierter Rechtslage gilt immer noch der Grundsatz: Verhältnissmäßigkeit der Mittel. "Die Feuerwehr" ist sicherlich grundsätzlich erstmal der richtige Ansprechpartner. "Bezahlt ihr das und wenn nein warum nicht?" Varianten warum kein Kostenersatz zu leisten ist sind vielfältig denkbar. | ||||
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