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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrführerschein7 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz578130
Datum25.08.2009 13:29      MSG-Nr: [ 578130 ]4589 x gelesen

Hallo!

Zum Thema Feuerwehrführerschein nun was aktuelles aus Rheinland-Pfalz. So wie es aussieht wird es vor den Wahlen eh nichts mehr.

Nach mehreren aufschlussreichen Gesprächen mit einigen Wehrleitern und KFI`s will man auf Gemeinde- bzw. auf Verbandsgemeinde- und Kreisebene nur die Fahrer der Klasse B auf Fahrzeuge mit 4,75 to lassen, die mindestens an einem Fahrsicherheitstrainig teilgenommen haben. Auch wenn später das Land weniger scharfe Anforderungen stellen sollte.

Kurz gesagt und prinzipiell, ohne Fahrsicherheitstraining keinen Feuerwehrführerschein für 4,75 to!!

So, nun aber zu dem Schreiben:


Sehr geehrter Herr Theobald,

ihre Anfrage vom 20.8.2009 beantworte ich wie folgt:

Nachdem das Straßenverkehrsgesetz (StVG) geändert wurde (das 5. Gesetz zur Änderung des StVG soll noch im August 09 Rechtskraft erlangen), ergeben sich folgende Änderungen:



1.Führen von Fahrzeugen bis 4,75 t Gesamtmasse

-Führerschein (FS) der Klasse B ist ausreichend

-Auszubildender muss bereits 2 Jahre über FS Klasse B verfügen

-der Fahrer muss eine organisationsinterne praktische Ausbildung und Prüfung erfolgreich absolviert haben

-der Ausbilder muss mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen FE der Klasse C1 sein und das 30. Lebensjahr vollendet haben

-der Ausbilder darf im Zeitpunkt der Einweisungsfahrten im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet sein.

Weitere Festlegungen wie z.B. der Inhalt der Ausbildung werden die Länder individuell treffen.

2.Führen von Fahrzeugen bis 7,5 t Gesamtmasse (C1 Feuerwehr)

Diese Regelung ist Gegenstand einer Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, die in Kürze im Bundesrat beraten wird. Laut Bundesverkehrsministerium soll die Änderung noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Weiter sind demnächst Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern geplant, um zu einheitlichen Regelungen zu kommen. Diese sind auch deshalb notwendig, weil der vorliegende Entwurf der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht ganz mit den Änderungen des StVG übereinstimmt.

Es ist aber davon auszugehen, dass als Ergebnis der Beratungen

-eine abgespeckte Ausbildung ohne theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung möglich sein wird,

-nach 2 Jahren Fahrberechtigung bei der Feuerwehr oder einer anderen anerkannten Hilfsorganisation der FS C1 erteilt werden kann.

Nach dem Inkrafttreten des StVG muss zunächst die Umsetzung in den Ländern durch Rechtsverordnung erfolgen. Hierfür ist in Rheinland-Pfalz das Verkehrsministerium (MWVLW) federführend. Bis wann das Verfahren voraussichtlich abgeschlossen sein wird, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

--

Herbert Gauer
Referat Rettungsdienst, Krisenmanagement-Land, Zivile Verteidigung, Schutz vor Gefahrstoffen

MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT

Schillerplatz 3-5
55116 Mainz


Gruß vom Berg

Jakob


Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden...

Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge):
22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern.

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 11.07.2009 20:24 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
 25.08.2009 13:29 Jako7b T7., Bischheim
 25.08.2009 13:34 Stef7fi 7H., Langenfeld
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 25.08.2009 20:40 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 25.08.2009 21:44 Jako7b T7., Bischheim

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