Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Fw-Fahrzeuge nach Landesrichtlinien | 60 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 577879 |
Datum | 24.08.2009 09:37 MSG-Nr: [ 577879 ] | 28994 x gelesen |
Grundgesetz
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Staffellöschfahrzeug
Staffellöschfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Franz Weiganddie gibt es, zul GG in Bayern für TSF 3,8 to, TSF-W 6,50 to, StLF 7,49 to.
Was ist beim StLF da die spezielle Regelung? Das steht doch sowieso mit maximal 7,5t in der Norm. Oder darf das in Bayern nur 7,49t haben?
Gruß,
Michael
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