Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzkräfte Feuerwehr / HiOs | 44 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 577842 |
Datum | 23.08.2009 23:00 MSG-Nr: [ 577842 ] | 13773 x gelesen |
Infos: | 21.08.09 FSHG NRW (Siehe § 18ff.)
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Hallo Gerhard,
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Unterhalb der Kat-Schwelle kann es auch sinnvoller sein, mal 100 Pizzen und 100 Döner vom örtlichen Service in abgesprochenen Intervallen zuführen zu lassen
Kann ich Dir nur vollkommen Recht geben, hatten letztes Jahr im September diese legendäre Torpedosprengung am Starnberger See (Einsatzbericht in der Einsatzdatenbank). Mit Vorlauf von zwei Tagen (weil planbarer Einsatz) wurde die Verpflegung geordert für eine definierte Zahl von Einsatzkräften... es gab Kartoffel- und Erbsensuppe, die war in Ordnung (auch wenn sich manch Einsatzkraft mal was anderes als das "Standardmenu" gewünscht hätte).
Nachdem sich der Einsatz aber aus widrigen Umständen heraus verzögerte und für die Einsatzkräfte auch Abendverpflegung erforderlich wurde (es wurde versucht bei Verpflegungsdienst warme Verpflegung aufgrund der Witterung zu ordern) kam überraschend die Mitteilung, dass dies in der Kürze der Zeit nicht machbar sei. Dem nächsten Pizzadienst sei Dank, wir sind nicht verhungert... und dieser Pizzadienst hat an diesem Tag das Geschäft seines Lebens gemacht. Hat hervorragend funktioniert.
Gruß
Markus
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| 21.08.2009 16:07 |
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Tom 7S., Burgkunstadt |
| 21.08.2009 16:12 |
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Juli7an 7H., Stemwede |
| 21.08.2009 16:24 |
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., Westerwald | |