Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzkräfte Feuerwehr / HiOs | 44 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 577706 |
Datum | 23.08.2009 10:21 MSG-Nr: [ 577706 ] | 14039 x gelesen |
Infos: | 21.08.09 FSHG NRW (Siehe § 18ff.)
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Rettungsdienst
Hilfsorganisation
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Hilfsorganisation
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Markus Reichartselbst wenn ehrenamtliche Kräfte mit einem Hintergrund-Rettungsdienst ausrücken
das stimmt, aber die Unterstützung des RD im Tagesgeschäft zur Spitzenabdeckung ist ja auch nicht das Hauptanliegen bei der Helfergleichstellung, ganz zu schweigen, dass die Pauschale für den Kreisverband die du ansprichst, weitaus geringer ist als das reguläre Beförderungsentgelt und nicht einmal den Verdienstausfall abdecken wird, also auch hier würde die HiOrg draufzahlen, würde ein Helfer Verdienstausfall geltend machen ... bei einem ordentlichen Brandeinsatz jedoch können schon durchaus einmal im Rahmen eines Sanitäts- und Betreuungseinsatzes sechzig oder mehr HiOrg-Helfer im Rahmen von diversen Schnelleinsatzgruppen zusammenkommen ... und die führen i.d.R. keine abrechnungsfähigen Transporte im Sinne SGB durch, sondern erfüllen andere Aufgaben.
Und für die gibt es Verdienstausfall nur von der HiOrg selbst.
Geschrieben von Markus ReichartNach der ABek muss
nichts anderes habe ich behauptet
Geschrieben von Markus ReichartEs steht nirgendwo geschrieben, dass die Feuerwehr keine Verpflegungstrupps oder ähnliche Einheiten unterhalten darf. Ganz im Gegenteil, es gibt Städte und auch Landkreise in Bayern, wo auch die Feuerwehr genau solche Einheiten für ihre Zwecke (Betreuung und Versorgung der Einsatzkräfte) unterhält.
Doch ... ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung:
Geschrieben von ---BayFwG, Art. 4--- Arten und Aufgaben der Feuerwehren
(1) 1 Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst werden durch gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren) und nach Maßgabe des Art. 15 durch Werkfeuerwehren besorgt. 2 Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.
(2) 1 Die Feuerwehren sind verpflichtet, Sicherheitswachen zu stellen, wenn dies von der Gemeinde angeordnet oder auf Grund besonderer Vorschriften notwendig ist und die Sicherheitswache rechtzeitig angefordert wird. 2 Das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen ist nur insoweit ihre Aufgabe, als es zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist.
(3) Andere Aufgaben dürfen die Feuerwehren nur ausführen, wenn ihre Einsatzbereitschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird.
(Hervorhebung durch mich)
Solange sich die Verpflegung und Betreuung nur auf ihre eigenen Einsatzkräfte bezieht, ist dagegen auch nichts einzuwenden, wenn sie das für sich selbst leisten können ... die Praxis sieht anders aus, die meisten freiwilligen Feuerwehren können nicht mal mehr das.
Fakt ist aber: Von der Durchführung/Mitwirkung im Sanitäts- und Betreuungsdienst steht da nicht im BayFwG.
Liegt daran, dass das Aufgabenfeld Feuerwehr in der Zuständigkeit der Gemeinden liegt, Sanitäts- und Betreuungsdienst als reine Fachdienste des Katastrophenschutzes in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde. Die Gemeindeverwaltung hat in Sachen Sanitäts- und Betreuungsdienst einfach nichts zu sagen.
Geschrieben von Markus Reichartoder der Wasserrettungszug der Feuerwehr, weil er vor allem tagsüber schneller verfügbar sein wird... oder beide,
Das hängt bei uns vom Objekt und vom Schlagwort ab ... (siehe Diskussion Wasserrettung hier im Forum), im Stadtgebiet Hof auf jeden Fall beide (bzw. alle drei).
Und bei Wassernoteinsätzen wird bei uns grundsätzlich die örtlich zuständige FF immer hinzualarmiert, auch ohne eigenes Wasserrettungsgerät.
Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !
Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal
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| 21.08.2009 16:07 |
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Tom 7S., Burgkunstadt |
| 21.08.2009 16:12 |
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Juli7an 7H., Stemwede |
| 21.08.2009 16:24 |
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., Westerwald | |