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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzkräfte Feuerwehr / HiOs44 Beiträge
AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern577706
Datum23.08.2009 10:21      MSG-Nr: [ 577706 ]14039 x gelesen
Infos:
  • 21.08.09 FSHG NRW (Siehe § 18ff.)

  • Geschrieben von Markus Reichartselbst wenn ehrenamtliche Kräfte mit einem Hintergrund-Rettungsdienst ausrücken

    das stimmt, aber die Unterstützung des RD im Tagesgeschäft zur Spitzenabdeckung ist ja auch nicht das Hauptanliegen bei der Helfergleichstellung, ganz zu schweigen, dass die Pauschale für den Kreisverband die du ansprichst, weitaus geringer ist als das reguläre Beförderungsentgelt und nicht einmal den Verdienstausfall abdecken wird, also auch hier würde die HiOrg draufzahlen, würde ein Helfer Verdienstausfall geltend machen ... bei einem ordentlichen Brandeinsatz jedoch können schon durchaus einmal im Rahmen eines Sanitäts- und Betreuungseinsatzes sechzig oder mehr HiOrg-Helfer im Rahmen von diversen Schnelleinsatzgruppen zusammenkommen ... und die führen i.d.R. keine abrechnungsfähigen Transporte im Sinne SGB durch, sondern erfüllen andere Aufgaben.
    Und für die gibt es Verdienstausfall nur von der HiOrg selbst.


    Geschrieben von Markus ReichartNach der ABek muss
    nichts anderes habe ich behauptet

    Geschrieben von Markus ReichartEs steht nirgendwo geschrieben, dass die Feuerwehr keine Verpflegungstrupps oder ähnliche Einheiten unterhalten darf. Ganz im Gegenteil, es gibt Städte und auch Landkreise in Bayern, wo auch die Feuerwehr genau solche Einheiten für ihre Zwecke (Betreuung und Versorgung der Einsatzkräfte) unterhält.
    Doch ... ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung:
    Geschrieben von ---BayFwG, Art. 4--- Arten und Aufgaben der Feuerwehren
    (1) 1 Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst werden durch gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren) und nach Maßgabe des Art. 15 durch Werkfeuerwehren besorgt. 2 Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.

    (2) 1 Die Feuerwehren sind verpflichtet, Sicherheitswachen zu stellen, wenn dies von der Gemeinde angeordnet oder auf Grund besonderer Vorschriften notwendig ist und die Sicherheitswache rechtzeitig angefordert wird. 2 Das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen ist nur insoweit ihre Aufgabe, als es zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist.

    (3) Andere Aufgaben dürfen die Feuerwehren nur ausführen, wenn ihre Einsatzbereitschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird.

    (Hervorhebung durch mich)
    Solange sich die Verpflegung und Betreuung nur auf ihre eigenen Einsatzkräfte bezieht, ist dagegen auch nichts einzuwenden, wenn sie das für sich selbst leisten können ... die Praxis sieht anders aus, die meisten freiwilligen Feuerwehren können nicht mal mehr das.
    Fakt ist aber: Von der Durchführung/Mitwirkung im Sanitäts- und Betreuungsdienst steht da nicht im BayFwG.
    Liegt daran, dass das Aufgabenfeld Feuerwehr in der Zuständigkeit der Gemeinden liegt, Sanitäts- und Betreuungsdienst als reine Fachdienste des Katastrophenschutzes in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde. Die Gemeindeverwaltung hat in Sachen Sanitäts- und Betreuungsdienst einfach nichts zu sagen.

    Geschrieben von Markus Reichartoder der Wasserrettungszug der Feuerwehr, weil er vor allem tagsüber schneller verfügbar sein wird... oder beide,
    Das hängt bei uns vom Objekt und vom Schlagwort ab ... (siehe Diskussion Wasserrettung hier im Forum), im Stadtgebiet Hof auf jeden Fall beide (bzw. alle drei).
    Und bei Wassernoteinsätzen wird bei uns grundsätzlich die örtlich zuständige FF immer hinzualarmiert, auch ohne eigenes Wasserrettungsgerät.


    Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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     21.08.2009 16:07 Tom 7S., Burgkunstadt
     21.08.2009 16:12 Juli7an 7H., Stemwede
     21.08.2009 16:24 ., Westerwald
     21.08.2009 16:16 Cars7ten7 G.7, Dormagen
     21.08.2009 18:27 Chri7sti7an 7F., Wernau
     21.08.2009 19:50 Alex7and7er 7 R.7, Hof
     21.08.2009 20:01 Chri7sti7an 7F., Wernau
     21.08.2009 20:21 Alex7and7er 7 R.7, Hof
     21.08.2009 21:58 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     22.08.2009 08:22 Alex7and7er 7 R.7, Hof
     22.08.2009 17:56 Chri7sti7an 7F., Wernau
     22.08.2009 19:29 Alex7and7er 7 R.7, Hof
     22.08.2009 19:44 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     22.08.2009 19:51 Alex7and7er 7 R.7, Hof
     22.08.2009 20:16 Chri7sti7an 7F., Wernau
     23.08.2009 09:05 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     22.08.2009 20:01 Chri7sti7an 7F., Wernau
     22.08.2009 20:40 Bern7ade7tte7 S.7, Marxheim
     22.08.2009 20:41 Alex7and7er 7 R.7, Hof
     22.08.2009 21:15 Chri7sti7an 7F., Wernau
     22.08.2009 22:56 Mark7us 7R., Höhenrain
     23.08.2009 10:21 Alex7and7er 7 R.7, Hof
     23.08.2009 10:47 Sven7 H.7, Ibbenbüren
     23.08.2009 12:06 Alex7and7er 7 R.7, Hof
     23.08.2009 12:04 Mark7us 7R., Höhenrain
     23.08.2009 12:38 Alex7and7er 7 R.7, Hof
     23.08.2009 22:29 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     23.08.2009 23:00 Mark7us 7R., Höhenrain
     24.08.2009 18:40 Alex7and7er 7 R.7, Hof
     24.08.2009 23:18 Chri7sto7f S7., Vilseck
     23.08.2009 22:47 Mark7us 7R., Höhenrain
     22.08.2009 20:43 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     22.08.2009 21:01 Alex7and7er 7 R.7, Hof
     22.08.2009 22:30 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     22.08.2009 11:13 Ingo7 z.7, Handeloh
     21.08.2009 22:57 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     21.08.2009 23:04 Cars7ten7 G.7, Dormagen
     22.08.2009 08:04 Alex7and7er 7 R.7, Hof
     22.08.2009 02:27 Mark7us 7R., Höhenrain
     21.08.2009 19:57 Sven7 H.7, Ibbenbüren
     21.08.2009 20:08 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     22.08.2009 10:31 Uwe 7S., Bürstadt
     22.08.2009 14:18 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     22.08.2009 15:28 Jürg7en 7W., Gifhorn

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