Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzkräfte Feuerwehr / HiOs | 44 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 577632 |
Datum | 22.08.2009 19:51 MSG-Nr: [ 577632 ] | 13901 x gelesen |
Infos: | 21.08.09 FSHG NRW (Siehe § 18ff.)
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Rettungsdienst
Hilfsorganisation
Schnelleinsatzgruppe
nein, im Gegenteil, der reguläre RD wird ordentlich durch die Krankenkassen finanziert.
Müssen darüberhinaus ehrenamtliche Zusatzfahrzeuge (RTW/KTW) außerhalb der regulären Vorhaltung eingesetzt werden, oder gar eine Schnelleinsatzgruppe o.ä., dann bleibt die HiOrg, die das übernimmt, auf dem Verdienstausfall der jeweiligen Helfer selbst sitzen.
Aber das ist wie gesagt so weit ich weiß ein ausschliesslich bayerisches Problem ... in (ich glaube) allen anderen Ländern gibt es entsprechende rechtliche Grundlagen, die sicherstellen, dass ein ehrenamtlicher HiOrg-Helfer, der tagsüber von der Arbeit aus im Rahmen einer SEG o.ö. zum Busunfall auf die Autobahn fährt, auch Kündigungsschutz geniesst und sein Arbeitgeber Verdienstausfall erhält.
Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !
Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal
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| 21.08.2009 16:07 |
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Tom 7S., Burgkunstadt |
| 21.08.2009 16:12 |
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Juli7an 7H., Stemwede |
| 21.08.2009 16:24 |
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., Westerwald | |