Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzkräfte Feuerwehr / HiOs | 44 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 577578 |
Datum | 22.08.2009 17:56 MSG-Nr: [ 577578 ] | 14004 x gelesen |
Infos: | 21.08.09 FSHG NRW (Siehe § 18ff.)
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Atemschutzgeräteträger
Bürgerliches Gesetzbuch
Hilfsorganisation
Geschrieben von Alexander Rosenthalschliesslich will auch der gemeine AGT, dass er beim Großbrand Dienstag vormittag um halb elf entsprechend durch den Sanitätsdienst und den Betreuungsdienst abgesichert und betreut/verpflegt wird.
Wo ist da das Problem? Wenn ich als Gemeinde (in Form der Feuewehr) eine Einrichtung nach bürgerlichem Recht (HiOrg Ortsverband XY e.V.) mit einer Leistung beauftrage, dann gilt da im Zweifel, daß in diesem Augenblick ein Vertrag nach dem BGB abgeschlossen wurde. daraus ergibt sich ein Anspruch der HiOrg e.V. gegen die Gemeinde die in Form einer Rechnung kommt. Da kann dann durchaus auch der Lohnersatz abgerechnet werden.
Um Irritationen zu vermeiden empfiehlt es sich m.E. vorher eine Rahmenvereinbarung dazu zu unterzeichnen, damit alle wissen was zu welchen Konditionen angeboten/ abgerechnet wird.
Ebenso verhält es sich m.E., wenn eine privatrechtliche Einrichtung (gGmbH) die den Rettungsdienst durchführt die Leistung einer anderen privatrechtlichen Einrichtung (HiOrg e.V.) einen Auftrag erteilt. --> Rechnung an den, der das bestellt hat.
Damit ist zwar nicht das Kündigungsschutzproblem gelöst, aber das Kostenproblem.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 21.08.2009 16:07 |
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Tom 7S., Burgkunstadt |
| 21.08.2009 16:12 |
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Juli7an 7H., Stemwede |
| 21.08.2009 16:24 |
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., Westerwald | |