Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzkräfte Feuerwehr / HiOs | 44 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 577466 |
Datum | 21.08.2009 20:01 MSG-Nr: [ 577466 ] | 14293 x gelesen |
Infos: | 21.08.09 FSHG NRW (Siehe § 18ff.)
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Bayrisches Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Alexander RosenthalDas BayFwG sieht einen generellen Lohnersatzanspruch uvm. für alle Arten von Einsätzen vor.
Für Einsätze im Rahmen des FwG. Das ist eben die Rechtsgrundlage.
Schreib ins bayrische RettD Gesetz rein, daß die Kostenträger des RettD für Einsätze der HiOs (welche eigentlich?) aufzukommen haben, dann ist das auch geregelt. Wenn das nicht gewünscht/ gewollt ist (von wem auch immer und dieser sich durchsetzt), dann wird es diese Änderung eben nicht geben.
Geschrieben von Alexander RosenthalMitglieder der HiOrgs haben diese Ansprüche nur bei der erklärten Katastrophe nach §6 BayKSG, d.h. nur wenn der offizielle Katastrophenfall durch die Behörde erklärt und ausgerufen wurde.
Richtig. Weil das Land besußt gesagt hat: "Dafür zahlen wir als Land".
Für den Bereich Unterstützung RettD (FR, MANV-Konzepte) müßten das ggf. die Landkreise zahlen, wenn die Kostenträger in Form der Krankenversicherungen das nicht tun.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 21.08.2009 16:07 |
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Tom 7S., Burgkunstadt |
| 21.08.2009 16:12 |
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Juli7an 7H., Stemwede |
| 21.08.2009 16:24 |
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., Westerwald | |