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Niedersächsisches Brandschutzgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in NDS??10 Beiträge
AutorAndi8 E.8, Nordsee / Niedersachsen577081
Datum19.08.2009 17:14      MSG-Nr: [ 577081 ]3556 x gelesen

Weitere Dingen zum Nachdenken.

Hier vergleiche ich das alte NBrandSchG mit dem neuen Entwurf und der Meinung eines Gutachter der einen BBP in einer Gemeinde in Niedersachsen erstellt hat.

Personalfaktor:

Man hat 1978 in der Mindeststärkeverordnung geschreiben, das man einen Personalfaktor von 2,5 FA (Sonderfahrzeuge 2) für eine Feuerwehr haben muss, damit diese leistungsfähig bleibt. Dieses war, man höre, 1978.
1978 gab es noch Handwerksbetriebe und Dienstleistungen (auf von der öffentlichen HAnd, wie z.B. Post) in fast jedem größeren Dorf über 750 Einwohner und hatten auch noch Arbeitnehmer, die bei der Feuerwehr tätig waren. Außerdem war man damals stolz darauf, Arbeitnehmer im Betrieb zu haben die Angehörge der Feuerwehr sind. Und wie ist das heute??
Ein Zitat von dieser Woche eines unserer jungen Feuerwehrleute: "Der Chef hat gesagt, ich darf meinen Melder nicht mit zu Arbeit bringen."

Nun gibt es einen Entwurf, der alles besser machen soll und hier fordert das Gesetz nun nur noch einen Personalfaktor von 2 (also 100 % Reserve).
Hier fragt man sich nun, wenn man auch nur zum Hobby weit in dem Thema BBP steckt: "Wer kommt auf solche absurden Theorien?? So etwas kann unmöglich von einem Feuerwehrverantwortlichen aus der mittleren Führungsschiene kommen, zumal ein Feuerwehrgutachter in einem BBP in Niedersachsen empfielt einen Personalfaktor von 3,5 bei "normalen" FA zu nehmen, bei Maschinsten sogar einen Faktor von 6 und bei Atemschutzgeräteträgern von 4!!!
Und auch ich, als im Gegensatz zum Gutachter kleiner Feuerwehrmann, sehe dieses als respektablen Personalfaktor.

Weiter gehts bei den Hilfsfristbestimmungen nach Schutzzielen der AGBF:
Diese werden für die BF vorgeschreiben, was ja auch völlig in Ordnung ist. Es ist nun mal anerkanntes Mittel, um eine Feuerwehr aufzustellen und zu bearbeiten.

Bei der Freiwilligen Feuerwehr gibt es aber nicht ansatzweise eine Vorgabe von Fristen.
Da frage ich mich: "Brennt es in Städten über 100.000 Einwohner anders als in kleineren Städten? Oder zahlen die Menschen auf dem Land weniger Steuern als die Leute in der Stadt?

Die Gemeinden und Kreise dürfen also weiterhin eine DL in Städten stationieren, deren Einsatzradius bis zu 20 km beträgt oder einen Hilfeleistungssatz und Schiebleitern in Feuerwehren stationieren, die einen Zeitradius von über 15 Minuten nacj Alarmierung haben??

Ich staune über diese groben Rückschritte in einem Brandschutzgesetz oder einer Feuerwehrverordnung. Und dieses sind nur die deutlichsten Punkte die mir bisher aufgefallen sind.
Von den beiden "Nicht-Erstangreifer" LF 8 und TLF16/24 oder TLF 8/18 hatte ich ja schon geschreiben.

Ich hoffe, dass alles mal gut wird und vielleicht ist mein Kommentar ja Denkanstoss für Leute, die es besser wissen müssten und machen können.

"Muss erst etwas Schlimmeres passieren,damit man aufwacht??"



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