Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Vorrauslöschfahrzeug - Stlf für enge Bebauung | 34 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 576740 |
Datum | 18.08.2009 00:38 MSG-Nr: [ 576740 ] | 10092 x gelesen |
Infos: | 14.08.09 Kleinlöschfahrzeug
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Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Drehleiter mit Korb
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
handelsüblich
Geschrieben von Manuel Maihat jemand bei euch auf der Wache ein "Vorrauslöschfahrzeug" oder dergleichen?
Ja,haben wir , ist an Überflüssigkeit kaum zu übertreffen. Wurde lt. damaligem STBI beschafft um einen Ersteinsatz mit der "Bauhoftruppe" zu machen. dazu ist es nie gekommen. Hauptzweck ist die Nutzung durch die JF.
Geschrieben von Manuel MaiAuf diesem sollte alles verlastet sein was ich für einen Innenangriff benötige. Zudem sollte eine Staffel platz haben, um den Sicherungstrupp zu stellen. Alle weiteren zusätzlichen Materialien wie Sprungpolser, Schiebeleiter werden vom LF16/20 gebracht. Dieses soll das kleine LF dann auch einspeisen.
Die Reihenfolge war retten und erst dann löschen, ein Erstangreifer sollte genau das können, unser VLF kann es definitiv nicht.
Geschrieben von Manuel MaiIch denke mir hierbei das die Anmarschwege für die Atemschutztrupps enorm reduziert werden, wenn das kleine LF in unmittelbare (natürlich so das noch Platz für evtl. eine DL ist) Nähe des Schadensortes fahren kann.
Bei uns fährt das erste Fahrzeug mindestens eine B-Länge über das Objekt hinaus, eher auch mal mehr um der DLK die Aufstellung zu ermöglichen. Der FA hü verfügt übrigens über 2 Beine, die darf er auch gerne zur Überwindung einer horizontalen Strecke nutzen, ein direktes aufstellen vor dem Objekt ist für die Ordnung des Raumes eher suboptimal.
Grüße, der Steffen!
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
(OVG NRW)
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