Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Umzug als angehöriger einer FF in ein anderes Bundesland | 25 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 576671 |
Datum | 17.08.2009 18:48 MSG-Nr: [ 576671 ] | 8307 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Christian FischerEs gibt Bundeländer, da hängen mit dem Dienstgrad nicht nur eine Mindestausbildung, sondern auch gewisse Fuktionen zusammen.
Wir reden hier von 2 Ländern, NRW und RLP. Ich kenne das Erstere und Bayern.
Beide Länder haben unterschiedliche Systeme, aber die Qualifikation wird anerkannt. Ein GF ist halt in Bayern Löschmeister und in NRW Brandmeister nach der dazu gehörenden Beförderung.
Das es Länder gibt, die glauben in einer Löschgruppe, Abteilung, Ortsfeuerwehr braucht es nur einen GF und einen Stellv. hab ich hier auch schon gelesen, halte ich aber für bedenklich.
Da wird halt der Mangel verwaltet und nicht sinnvoll ausgebildet.
Gruß
Thomas
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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