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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Ehrenamtlichen Rettern wird Grippeschutz verweigert | 95 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 576425 | ||
Datum | 16.08.2009 13:44 MSG-Nr: [ 576425 ] | 50577 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Meurer Es geht ja aber gerade um den sensiblen Bereich der Gesundheitspflege und der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Die sind nie auf Kurzarbeit Naja selbst im KH kannst Du die Auslastung nicht wirklich steuern ,-) Aber du hast immer auch Tagesdienststellen bei HA FW / Pol, mit diesem Personal kannst du auch Lücken im Schichtdienst füllen. Geschrieben von Florian Meurer wenn da Lücken entstehen dann gibts da auch direkt Konsequenzen. Ich kenne Bereiche, da wird die Personelle Unterdeckung regelmäßig toleriert. Geschrieben von Florian Meurer Ob das ne FF oder ne BF ist, die dann (Achtung Extremfall) nicht ausrücken kann da fragt weder das Feuer noch der VU danach. Gar nicht ausrücken glaube ich nicht, allenfalls (ggfs. auch deutlich) reduziert ja, und dann würde wie auch Mittwochs um 11:00 großzügiger alarmiert. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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