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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAnzeigepflicht (war: Entpflichtung nach 30 Jahren)2 Beiträge
AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW575848
Datum14.08.2009 06:32      MSG-Nr: [ 575848 ]1929 x gelesen

Ja das ist völlig korrekt.

Ich meinte nicht das juristische Stichwort, sondern den allgemeinen naiven Laiengedanken, dass echte Straftaten auch zur Anzeige gebracht werden müssen und jemand, der das nicht macht auch bestraft werden kann. Scheint ja in der Tat nicht so zu sein (auch nicht als Amtsträger). Danke für die Erklärung.

Gruß Florian


Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Lukas Podolski -

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 13.08.2009 15:15 Flor7ian7 M.7, Witten Entpflichtung nach 30 Jahren
 13.08.2009 22:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 14.08.2009 06:32 Flor7ian7 M.7, Witten

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