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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anzeigepflicht (war: Entpflichtung nach 30 Jahren) | 2 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 575848 | ||
Datum | 14.08.2009 06:32 MSG-Nr: [ 575848 ] | 1929 x gelesen | ||
Ja das ist völlig korrekt. Ich meinte nicht das juristische Stichwort, sondern den allgemeinen naiven Laiengedanken, dass echte Straftaten auch zur Anzeige gebracht werden müssen und jemand, der das nicht macht auch bestraft werden kann. Scheint ja in der Tat nicht so zu sein (auch nicht als Amtsträger). Danke für die Erklärung. Gruß Florian Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Lukas Podolski - | ||||
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