Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Fw-Fahrzeuge nach Landesrichtlinien | 60 Beiträge |
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 575748 |
Datum | 13.08.2009 16:37 MSG-Nr: [ 575748 ] | 29390 x gelesen |
Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeister
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrverband
Geschrieben von Thomas Glauer
Vieleicht kommt das nicht überall an ?
Da hätte ich keinerlei Verständnis für, denn sämtliche LFV-Infos werden elektronisch an die KBM und Leiter BF/HAW usw. weitergegeben, unser KBM leitet alles an die StBM / GBM weiter und unser StBM leitet diese Infos an die Stadtkommandomitglieder weiter.
Was die Führungskräfte der Ortswehr oder auch den normalen FA betrifft, leite ich das auch intern an jeden Kameraden weiter, heute ist das doch per e-mail kein Aufwand mehr.
Geschrieben von Thomas Glauer
Nach der letzen Änderung stand auf der LFV Hopage auch ein Kommentar, das den Einsprüchen der Feuerwehr keine Beachtung geschenkt wurde
Eine solche Aussage habe ich jetzt auch wieder gehört, also dass eh schon der Drops gelutscht sei, aber dann sollen die Herren aus dem Ministerium sich die Anhörung doch ganz schenken .... ach, nee, ist ja vorgeschrieben. Der LFV ist anzuhören, der bittet die Kreisfeuerwehrverbände um Stellungnahmen, um seine Stellungnahme zu formulieren. Der KFV-Vorsitzende bat die Stadt- und Gemeindekommandos um Stellungnahmen .... ich ahne ja auch, was davon ganz oben ankommt.
Da kommt mitunter auch Frust bei den engagiertesten Leuten auf.
Und letztendlich macht wieder jeder, was er für richtig hält, kauft also entweder Normfahrzeuge oder eben "Niedersachsenfahrzeuge", erfindet mal schnell blaue Gruppenführerwesten, die es nach wie vor offiziell nicht geben soll (warum eigentlich nicht?) usw.
MkG, Sven
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