Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Entpflichtung nach 30 Jahren | 51 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 575743 |
Datum | 13.08.2009 16:22 MSG-Nr: [ 575743 ] | 9489 x gelesen |
Infos: | 13.08.09 Bericht auf otz.de
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1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Geschrieben von Florian MeurerDu schriebst was von "Straftaten" (Stichwort: Diesbstahl 750 Euronen im deinem nächsten Beitrag) und "angezeigt", dann gehe ich davon aus, dass diese, anzeigepflichtigen Straftaten (Stichwort: Strafvereitelung) auch bei der Polizei angezeigt und nicht nur dem BM gemeldet werden.
Da der Bürgermeister den Eigentümer der entwendeten Dinge vertritt (soweit ich verstanden habe geht es um dienstliches Material), wäre es wohl sinnvoll, daß er die Entwendung bei den Ermittlungsbehörden anzeigt.
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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| 11.08.2009 22:21 |
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Uwe 7K., Hermsdorf | |