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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | AGW - Nachschulung? | 29 Beiträge | ||
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 575716 | ||
Datum | 13.08.2009 13:16 MSG-Nr: [ 575716 ] | 7324 x gelesen | ||
Dann könnte ich die Frage stellen, warum sind die Regeln für Gerätewarte bei Grubenwehren noch härter? Die müssen noch früher zur Nachschulung. Die BG's erkennen die Regeln der FwDV7 an. Somit ist diese auch anerkannter Stand der Technik. Leider. Wenn den Feuerwehren ihr Regelwerk nicht gefällt, müssen Sie darauf hinwirken, dass es geändert wird. Da ich nach BGR 190 arbeite und auch arbeiten muss, fehlt mir in die genauen Details, wie es in der Praxis beid er Feuerwehr gehandhabt wird , der Einblick. Aber ich gehe mal davon aus, dass die meisten Gerätewarte sich freiwillig fortbilden. Immerhin sind sie verantwortlich für den Zustand der Geräte. Aber im Zweifel einfach mal bei der zuständigen Unfallkasse anrufen, die helfen einem gerne weiter. | ||||
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