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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Zwangseinweisung | 35 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 575588 | ||
Datum | 12.08.2009 17:31 MSG-Nr: [ 575588 ] | 11447 x gelesen | ||
Moin, das Zauberwort ist da die "Amtshilfe". Ich "breche" die Tür nicht auf, sondern der Polizist ! Ich helfe ihm nur weil ich das passende Werkzeug habe ! Genau so wie nicht ich den Patienten transportiere, sondern die Polizei oder der Amtsarzt, ich helfe nur weil ich das Passende Auto habe. Damit habe ich zwar eine Durchführungsverantwortung ( Ich muss es schon richtig machen, wie ich es gelernt habe ) aber nicht die grundsätzliche Verantwortung. Die bleibt bei der hilfeersuchenden Behörde. Gruß Lutz | ||||
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