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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | AGW - Nachschulung? | 29 Beiträge | ||
Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 575565 | ||
Datum | 12.08.2009 15:03 MSG-Nr: [ 575565 ] | 7802 x gelesen | ||
Die Tätigkeiten zur Geräte- oder Anlagenprüfung sind aber meiner Meinung nach in Analogie zum Arbeitsschutzrecht zu sehen. Daher kann man die BetriebssicherheitsVO und die nachfolgenden Verordnungen heran ziehen. baua.de: Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203-Teil 2: Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – Druckgefährdungen Abschnitt 2.3 Zeitnahe berufliche Tätigkeit Die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor Druckgefährdungen muss ... sofern erforderlich diese Kenntnisse aktualisieren, zum Beispiel durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen. Soweit ich weiß, sind keine festen Zeiträume zur Aktualisierung der Kenntnisse angegeben, der Arbeitgeber muss also selber feststellen, wann Schulungen erforderlich sind. Ist halt alles in die Verantwortung der Arbeitgeber gelegt im Arbeitsschutz ... | ||||
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